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Ab 2013 wird der Energieausweis Pflicht

08.11.2012, geschrieben von in der Kategorie: Bauen,Blog,Recht

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Thermografie

Thermografie, © fotolia.com/fotoflash

Die Ausweis-Pflicht für Immobilien kommt. Immobilienbesitzer, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen möchten, müssen ab 2013 einen Energieausweis vorlegen können. Das Papier zum Energieverbrauch der Immobilie wird zum 1. Januar Pflicht.

Wie der Verband Privater Bauherren e.V. mitteilt, kann ein Verstoß gegen die Verordnung teuer werden: Bis zu 15.000 Euro Bußgeld werden fällig, wenn ein Verkäufer oder Vermieter auf Nachfrage das Papier nicht unverzüglich vorlegen kann.

Den Energieausweis benötigen grundsätzlich alle Immobilienbesitzer, die vermieten oder verkaufen möchten. Das Papier soll den Interessenten ermöglichen abzuschätzen, wie viel Geld sie für den Energieverbrauch einer Immobilie einkalkulieren müssen.

Zum Energieausweis gehört unter anderem eine Farbskala von Rot bis Grün, die den Energieverbrauch der Immobilie veranschaulicht. Hinzu kommen weitere Informationen über den Zustand des Gebäudes hinsichtlich Wärmedämmung und weitere Daten. Ausschließlich qualifizierte Experten dürfen das Dokument ausstellen. Es ist jeweils für zehn Jahre gültig.

Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.