Betriebskostenabrechnung: Nachrechnen lohnt sich
19.12.2011, geschrieben von Sarah Tebbe in der Kategorie: Blog
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30 Millionen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden jährlich verschickt. Häufig werden sie aber vom Vermieter in letzter Minute zusammengestellt und es schleichen sich Fehler ein. Ein genauer Blick auf die Abrechnung lohnt sich.
Gesetzlich sind Vermieter dazu verpflichtet dem Mieter einmal pro Jahr die Betriebs- und Heizkostenrechnung zukommen zu lassen. Keine Betriebskosten sind Ausgaben für die Hausverwaltung, Telefon, Reparaturen am Haus oder in der Wohnung, Bankgebühren, Porto oder Zinsen. Ebenfalls gehören beispielsweise Rechtsschutz-, Hausrat- oder Mietversicherungen des Vermieters nicht zu den Betriebskosten. Diese Ausgaben muss der Besitzer laut ntv in jedem Fall selbst tragen. Prämien für Gebäude- oder Haftpflichtversicherungen sind dagegen Betriebskosten.
Werden die einzelnen Kosten separat abgerechnet, obwohl es einen Hausmeister gibt, sollte man genau hinschauen, denn hier kann es vorkommen, dass Leistungen versehentlich doppelt abgerechnet werden. Wenn der Vermieter selbst in einer der Wohnungen im Haus lebt, muss er sich anteilig an den Betriebskosten beteiligen.
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