BGH-Urteil erleichtert Kündigung von Mietwohnungen
26.10.2012, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Blog,Recht
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Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung Vermietern die Kündigung wegen Zahlungsrückständen erleichtert.
Wer mit zwei Mietzahlungen mehr als zwei Monate im Rückstand ist, muss mit der fristlosten Kündigung des Vermieters rechnen. Diese Frist galt bisher und ist weiterhin bindend. Umstritten war jedoch, wie lange ein Vermieter warten muss, bis er einem säumigen Zahler ordentlich – also mit einer Frist von drei Monaten – kündigen kann. Seit dem BGH-Urteil gilt: Der Vermieter kann auch dann mit dreimonatiger Frist kündigen, wenn der Rückstand noch keine zwei Monatsmieten beträgt. Aber: Handelt es sich um eine Monatsmiete und ist die Zahlungsfrist keine vier Wochen verstrichen, ist eine Kündigung nicht rechtens.
Geklagt hatte laut sueddeutsche.de ein Berliner Vermieter gegeben einen Bewohner, der seine Heizkostenvorauszahlungen nicht rechtzeitig beglichen hatte. Das Urteil ermöglichte die ordentliche Kündigung des Mieters.
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