BGH-Urteil: Mietkaution gehört auf sicheres Konto
14.10.2010, geschrieben von Christian Storbeck in der Kategorie: Recht
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Ein Mieter muss eine Kaution erst zahlen, wenn der Vermieter zuvor ein insolvenzfestes Sonderkonto benannt hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
Laut BGH müssen Mieter eine Kaution an den Vermieter weder in bar zahlen, noch auf ein privates Konto überweisen. Stattdessen können sie darauf bestehen, die Mietkaution nur auf ein insolvenzfestes Konto zu überweisen. Zweck dieser Regelung ist laut BGH, die Kaution vom Vermögen des Vermieters zu trennen. Bei Insolvenz des Vermieters sei sie somit vor einem möglichen Zugriff durch Gläubiger geschützt.
Der Bundesgerichtshof gab mit seiner Entscheidung einer Familie aus Nordrhein-Westfalen recht, die sich geweigert hatte, ihrem Vermieter die Kaution in bar zu übergeben. Der Familie war daraufhin vom Vermieter gekündigt worden.
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