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BGH-Urteil: Vermietung von Wohnungen auch an Touristen

04.3.2010, geschrieben von in der Kategorie: Immobilien-Märkte,Recht

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Berlin

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Berlin ist ein beliebtes Reiseziel. Vor allem junge Backpack-Touristen mieten sich über verschiedene Online-Börsen gerne für wenige Tage in Wohnungen in Berlin ein – zur Freude der Vermieter, zum Ärger von Hotelbranche und Nachbarn. Ein aktuelles BGH-Urteil sorgt in diesem Punkt jetzt für Klarheit.

Galt die Vermietung von Wohnungen in Berlin an Touristen lange Zeit als zumindest fragwürdige Praxis, so bringt ein Urteil des Bundesgerichtshofs jetzt Licht ins Dunkel. Das berichtet die BERLINER MORGENPOST. Der BGH (AZ: V ZR 712/09) ist der Auffassung, dass Eigentümer ihre Wohnung nicht nur an Dauermieter, sondern auch tage- oder wochenweise an Feriengäste vermieten können. Dies hat der Bundesgerichtshof basierend auf einem aktuellen Fall entschieden. Ausgangspunkt war die Klage einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, die eine solche Nutzung untersagen wollte. Der Eigentümer einer Wohnung in Berlin (92 Apartments), hatte seine Räume nicht selbst genutzt, sondern diese häufig und über kurze Zeiträume an Touristen vermietet. Das missfiel den übrigen Eigentümern. Sie untersagten diese Form der Nutzung.