BGH-Urteil: Wer auszieht, muss nicht zwingend weiß streichen
26.1.2011, geschrieben von Christian Storbeck in der Kategorie: Recht
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Mieter müssen ihre Wohnung beim Auszug nicht komplett weiß streichen. Mit diesem Urteil stärkt der Bundesgerichtshofs (BGH) die Rechte von Mietern bei der Wohnungsübergabe – ein „gewisser Spielraum“ sei im Interesse des Mieters. (VIII ZR 198/10)
Durch die “Dekoration in anderen dezenten Farbtönen” werde eine Weitervermietung nicht erschwert, hieß es in der Urteilsbegründung des BGH. Im konkreten Fall hatte ein Mieter für die Übergabe der Wohnung auf komplett weiße Wände bestanden. Das gehe zu weit, befanden die Richter – für den Vermieter sei allein entscheidend, dass er eine freiwerdende Wohnung schnell wieder vermieten könne. Weiße Wände seien dafür nicht erforderlich, zumal eine „Dekoration in anderen dezenten Farbtönen“ eine Weitervermietung nicht erschwere. Für den Mieter hingegen sei ein “gewisser Spielraum” von hohem Interesse.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil. Laut Spiegel Online hatte der Bundesgerichtshof bereits in früheren Urteilen entschieden, dass die Farbe der eigenen vier Wände während der Mietzeit allein Sache des Mieters ist. Bei unzulässigen Farbvorgaben in einem Formularmietvertrag muss der Mieter überhaupt nicht streichen.
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