Der Energieausweis für Immobilien wird Pflicht
02.1.2013, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Blog,Recht
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Ab 2013 müssen Verkäufer oder Vermieter einen Energieausweis für Immobilien unaufgefordert vorlegen. Je nach Interessenverband stößt das auf Zustimmung oder Ablehnung.
Schon seit 2008 können Kauf- und Mietinteressenten über den Energieausweis einer Immobilie Aufschluss über den Energieverbrauch und anfallende Kosten erlangen. Bisher musste das Dokument jedoch nur auf Verlangen vorgelegt werden – und wurde kaum nachgefragt. Ab 2013 müssen Verkäufer oder Vermieter der Ausweis unaufgefordert bei einer Besichtigung vorgelegen. Wer die Ausweispflicht ignoriert, dem droht ein Bußgeld von bis zu 15.00 Euro. Die Grundbesitzer-Lobby findet das gar nicht gut.
Es gibt zwei Arten des Dokumentes: Beim Verbrauchsausweis wird der Energiebedarf innerhalb der vergangenen drei Jahre anhand der Heizkostenabrechnung ermittelt. Die Rechnung ist also stark abhängig vom Verhalten der Konsumenten und sagt nur bedingt etwas über anfallende Kosten für neue Bewohner aus. Der Bedarfsausweis basiert auf den Einschätzungen eines Fachmannes, der die Kosten aufgrund des baulichen Zustandes einer Immobilie kalkuliert. Während der Verbrauchsausweis nur etwa 50 Euro kostet, muss der Eigentümer für den Bedarfsausweis zwischen 300 und 400 Euro zahlen. Letzterer ist für vor 1977 erbaute Zwei- bis Vierfamilienhäuser verpflichtend, die bisher nicht umfassend energetisch saniert wurden.
Je nach Interessenverband variieren die Meinungen zur Vorlagepflicht: Mieterbund und Verbraucherzentralen halten die Verpflichtung für positiv, sie raten Käufern und Mietern grundsätzlich zum Bedarfsausweis. Vertreter von Haus & Grund oder dem BFW halten die Praxis laut Berliner Morgenpost hingegen für überflüssig. Schließlich werde der Energieausweis bisher kaum nachgefragt – Bedarf bestehe also kaum. Der Mehraufwand für Vermieter und Verkäufer sei deshalb nicht gerechtfertigt.
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