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Eigentumswohnung: Leben mit den lieben Nachbarn

23.12.2010, geschrieben von in der Kategorie: Blog,Recht

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© Fotolia.com/ArTo

Ein Eigenheim bedeutet für viele Menschen Unabhängigkeit und Freiraum. Wer jedoch eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus sein Eigen nennt, muss sich auf Einschränkungen der Wohnfreiheit gefasst machen. Denn hier ist man Teil einer Eigentümergemeinschaft, die eigene Gesetze hat -  festgehalten in der Gemeinschaftsordnung. Darüber hinaus regelt das Wohneigentumsgesetz Rechte und Pflichten und gilt für jeden der Eigentümer gleichermaßen.

Bereits bei der Gestaltung des eigenen Balkons hat die Eigentümergemeinschaft ein Wort mitzureden. So hat sie beispielsweise das Recht, das Anbringen von Blumenkästen an der äußeren Balkonbrüstung zu verbieten. Als Begründung kann etwa die Erhaltung eines einheitlichen Erscheinungsbildes der Fassade dienen. Pflanzenteilen könnten in den Hof oder auf darunter liegende Balkone fallen. Gegen Kästen, die nach innen gehängt werden, kann die Gemeinschaft jedoch nichts einwenden.

Entscheidungen, die das Gebäude betreffen, können grundsätzlich nur einstimmig getroffen werden. Das betrifft etwa Baumaßnahmen oder Änderungen an der Gemeinschaftsordnung. Bezüglich des Stimmrechts kann es jedoch Unterschiede geben: Manche Gemeinschaften verteilen die Stimmanteile abhängig vom Eigentumsanteil des jeweiligen Bewohners an der Immobilie.

Tipp: Bereits vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte man sich darüber informieren, wie das Zusammenleben der Wohnparteien geregelt ist. So kann sich der Käufer im Voraus darüber klar werden, ob er mit den Regeln umgehen kann. Schließlich soll das Leben unter einem Dach so angenehm wie möglich sein.