Feiern in den eigenen vier Wänden: Was ist erlaubt?
19.5.2010, geschrieben von Steffen Persiel in der Kategorie: Blog
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Einweihungsfeier / Foto: fotolia.com
Ein Umzug bedeutet immer viel Arbeit und Hektik. Doch nachdem Sie ihn bewältigt haben, steht der Freude über das neue Zuhause nichts mehr im Wege. Laden Sie Freunde und Umzugshelfer doch gleich in Ihre neue Wohnung zu einer Einweihungsparty ein. Wenn Sie dabei noch unsere vier Feiertipps beachten, können Sie sich einer guten Nachbarschaft sicher sein.
- Stellen Sie sich bei Ihren neuen Nachbarn vor und weisen Sie gleichzeitig auf Ihre Einweihungsfeier hin. Vorteil gegenüber eines Zettelaushangs: Im persönlichen Gespräch merken Sie gleich, wenn ein Nachbar Unverständnis zeigt und können die Party evtl. noch verlegen.
- Beachten Sie die Ruhezeiten, die sowohl für Partys als auch für laute Musik und Fernsehen gelten: 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr.
- Wenn die Feierlichkeiten zu laut werden, kann Ihr Nachbar wegen Ruhestörung zwar die Polizei informieren, Ihr Vermieter kann Sie jedoch nicht sofort kündigen. Sie müssen zunächst eine Abmahnung erhalten. Feiern Sie trotzdem weiterhin zu laut, kann es zur Kündigung kommen (AG Köln).
- Lesen Sie in der Hausordnung nach, ob Sie auch auf dem Balkon feiern dürfen. Wegen Rauch- und Geruchsbelästigungen ist zum Beispiel das Grillen oft verboten. Wenn Ihre Partygäste eine normale Zigarette rauchen, ist dagegen jedoch nichts einzuwenden, auch wenn der Rauch auf den Nachbarbalkon zieht.
Steht Ihr Umzug erst noch bevor? Dann finden Sie hier bei Immonet.de eine Umzugscheckliste, mit der Sie garantiert nichts Wichtiges vergessen. Bloß an die Einladungen zur Einweihungsparty müssen Sie noch selbst denken.
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