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Gericht entscheidet: Mieter haben Anspruch auf ein heißes Vollbad

13.11.2012, geschrieben von in der Kategorie: Recht

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© istockphoto.com / ShaneKato

Heißes Badewasser und eine volle Wanne – das dürfen Mieter nach einem Urteil des Amtsgerichts München von ihren Vermietern erwarten. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass das Wasser auch ordentlich heiß und die Badewanne tatsächlich voll werden kann. Laue 37 Grad Wassertemperatur reichen nicht aus, urteilte die zuständige Richterin.

Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, hatte das Amtsgericht München einen Vermieter dazu verurteilt, eine größere Gastherme einzubauen. Der Streit mit seinem Mieter hatte sich beim Thema Vollbad entzündet. Der Mieter hatte den Immobilienbesitzer aufgefordert, die Gastherme auszutauschen, weil sie seiner Meinung nach zu klein war. Unterstützung bekam der Mieter von einem Sachverständigen: Der brauchte stolze 42 Minuten, um die Badewanne mit 45 Grad heißem Wasser vollständig zu füllen.

Der Wohnungseigentümer hielt dem entgegen, dass es gar nicht gesund sei, allzu heiß zu baden. Höhere Wassertemperaturen überlasteten unnötigerweise Herz und Kreislauf und trockneten die Haut aus, so seine Argumentation vor Gericht. Diesem Gedankengang konnte die Richterin nicht folgen. Sie urteilte nach ihrem eigenen Badegefühl und befand, dass ein lauwarmes Bad von 37 Grad Wassertemperatur zu kühl sei.

Auch der Mieterverein München kritisierte den Vermieter. Die Augsburger Allgemeine zitiert dessen Sprecherin, Anja Franz: „So viel Eigenverantwortung muss man seinem Mieter schon zugestehen, dass er selbst beurteilen kann, bei welcher Wassertemperatur er baden möchte.“