Gerichtsurteil: Fehlen der „blauen Tonne“ ist kein Mietminderungsgrund
11.7.2011, geschrieben von Sarah Tebbe in der Kategorie: Recht
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Wenn der Vermieter keine „blaue Tonne“ zur Altpapierentsorgung zur Verfügung stellt, darf der Mieter nicht einfach seine Zahlungen kürzen, entschied jetzt das Amtsgericht Hamburg-Blankenese.
Fehlt die Papiertonne, sei der Mieter nur unerheblich belastet, urteilten die Richter. Miete darf nur gemindert werden, wenn der Mangel zu einer erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung führt. Das sei beim Fehlen der Tonne aber nicht der Fall, da der Mieter seinen Papiermüll zur nächsten öffentlichen Sammelstelle bringen oder ihn über den Hausmüll entsorgen könne, begründete das Amtsgericht die Entscheidung (Aktenzeichen: 518 C 399/09). Verboten ist die Entsorgung von Altpapier über den Hausmüll laut der “Frankfurter Rundschau” nämlich nicht.
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