Gerichtsurteil: Wer eine Wohnung mietet, muss darin nicht wohnen
28.6.2011, geschrieben von Sarah Tebbe in der Kategorie: Recht
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Mieter können nicht dazu verpflichtet werden, in der angemieteten Wohnung zu leben, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH). In den Räumlichkeiten dürfen nach dem Urteil der Richter auch Haushaltsgegenstände gelagert und verkauft werden. Das verstoße nicht gegen den Mietvertrag.
Im konkreten Fall hatte ein Mieter neben seinem Hauptwohnsitz noch eine Dreizimmerwohnung angemietet. In den Räumlichkeiten lagerte er teilweise ererbten Hausrat, den er dort an Interessenten verkaufte. Der Vermieter wollte die Geschäftstätigkeit seines Mieters nicht tolerieren und klagte. Sein Argument: Die Räume würden nicht mehr als Wohnung genutzt.
Seine Klage blieb allerdings ohne Erfolg. Nach Ansicht der Richter des BGH (Aktenzeichen: VIII ZR 93/10) ist ein Mieter nicht dazu verpflichtet, in seiner Wohnung zu wohnen. Darüber hinaus sei Hausrat in der Wohnung typisch für die Nutzung. Wie Haushaltsgegenstände angeordnet seien, spiele keine Rolle. Zudem dürfe laut T-Online dem Mieter nicht untersagt werden, seinen Hausrat zu verkaufen.
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