Gesetz zur energetischen Sanierung: Vorteil Vermieter
30.6.2011, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Blog,Recht
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Der heutige Tag könnte zu einem schlechten für Mieter werden, denn auf der Tagesordnung des Bundestages steht der Beschluss des Gesetzes zur energetischen Sanierung. Ein Paragraph darin legitimiert die Umlage eines Teiles der Baukosten auf die Bewohner.
Die landeseigene Investitionsbank Berlin und der Berliner Mieterverein hatten laut Tagesspiegel für den Wohnungsmarkt der Hauptstadt berechnet, dass die Mieten in Altbauten nach einer energetischen Sanierung durchschnittlich um einen Euro steigen werden. Die eingesparten Heizkosten sind in der Kalkulation bereits enthalten.
CDU und FDP setzen darauf, das Gesetz mit Hilfe ihrer Stimmenmehrheit durchzubringen. Experten rechnen als Reaktion auf den Erlass mit einer Welle von Sanierungen. Bewohner von Gebäuden, an denen sehr umfangreiche Baumaßnahmen vorgenommen werden, müssen sich sogar auf deutliche Mieterhöhungen von bis zu drei Euro pro Quadratmeter einstellen.
Das neue Gesetz legitimiert eine Umlage von insgesamt elf Prozent der Kosten auf Mieter. Eine zusätzliche Entlastung für Eigentümer bedeutet die Möglichkeit, die Investitionen von dem zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Kritiker, darunter der Bundesrechnungshof, warnen vor einem Missbrauch durch Hauseigentümer, die sowohl die günstigen Darlehen der KfW-Bank als auch die Steuervorteile in Anspruch nehmen könnten.
Vertreter des Berliner Mietervereins befürchten, dass einkommensschwache Haushalte durch die Mieterhöhungen zum Auszug gezwungen werden. Reiner Wild, Chef des Mietervereins, forderte deshalb im Tagesspiegel, dass Vermieter, die von Steuererleichterungen profitieren, nicht noch zusätzlich die Möglichkeit erhalten, Kosten auf die Wohnungsnutzer abzuwälzen.
Dieter Blümmel, Verbandssprecher von Haus und Grund, betont hingegen die Vorteile gegenüber der Tageszeitung: „Für einen nicht unerheblichen Teil der Klientel ist Steuersparen ein erheblicher Investitionsanreiz.“ Lediglich der Nachweis der energetischen Sanierungen, der technisch sehr kompliziert sei, solle nach Meinung des Interessenvertreters vereinfacht werden.
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