Grunderwerbsteuer: Verfassungsgericht hebt Benachteiligung homosexueller Lebenspartner auf
09.8.2012, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Blog,Recht
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Ehepartner sind beim gegenseitigen Verkauf einer Immobilie von der Grunderwerbssteuer befreit – eingetragene Lebenspartner bisher nicht. Das ist nicht rechtens, beschied nun das Verfassungsgericht. Das Urteil gilt rückwirkend bis zum Jahr 2001.
Seit 2001 können sich homosexuelle Paare als Lebenspartner eintragen lassen, um sich gesetzlich abzusichern. Allerdings genießen gleichgeschlechtliche Paare nicht so umfängliche Rechte wie ein heterosexuelles Ehepaar – verfassungsrechtlich, einkommenssteuerrechtlich und bei der berufsständischen Versorgung bestehen Unterschiede. Immerhin: Die Ungleichbehandlung bei der Grunderwerbsteuer hob das Verfassungsgericht laut Spiegel Online nun auf, und das sogar Rückwirkend bis zum Jahr 2001.
Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer greift, wenn ein Ehepartner dem anderen etwa vorzeitig ein Erbe zukommen lässt oder ein Vermögensausgleich im Falle einer Scheidung stattfindet.
Begründung des Gerichtes: Die Privilegierung der Ehe – die in vielen Fällen noch wirksam ist – sei in diesem Falle verfassungswidrig, weil in Sachen Familien- und Steuerrecht eingetragene Partnerschaften gleiche Rechte genössen. Die bisherige Gesetzgebung sah eine Gleichbehandlung dieser Paare erst ab dem 14. Dezember 2010 vor.
Geklagt hatte ein ehemals als Lebenspartner eingetragenes Paar: Diese hatten sich 2009 nach einer Trennung gegenseitig ihre Eigentumsanteile an Immobilien übertragen und mussten dafür Grunderwerbsteuer zahlen. Die gezahlten Steuern können die Kläger und andere benachteiligte Paare nun zurückfordern.
Die nächste Hürde bei der Bekämpfung der Ungleichbehandlung ist das Ehegattensplitting: Auch in konservativen Kreisen wird die Privilegierung der Ehe dabei inzwischen kritisiert, so von Familienministerin Kristina Schröder und 13 CDU-Parteigenossen. In Finanzminister Wolfang Schäuble hat die Gruppe jedoch einen mächtigen Widersacher, der die gesetzliche Gleichstellung bremsen möchte.
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