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Hamburger Mieterverein prangert überhöhte Mietforderungen an

16.3.2012, geschrieben von in der Kategorie: Immobilien-Märkte

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© Wikimedia Commons/Dschwen

Wer in Hamburg wohnt, dem sind hohe Mieten nicht fremd. Allerdings ist nicht jede Erhöhung, die der Mieter fordert, auch legal.Der Hamburger Mietverein hat anhand einer Dokumentation 20 Fälle von überhöhten Mietforderungen aufgedeckt. Mal hatte sich der Vermieter schlicht verrechnet, die Baualtersklasse des Gebäudes falsch angegeben oder die 20-prozentige Kappungsgrenze missachtet. Die Kappungsgrenze ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass sich die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen darf.

Für Eckard Pahlke, Vorsitzender des Vereins, sind die dokumentierten Fälle keineswegs die Ausnahme. „Dies sind keine Einzelfälle, eher typisch, wie Mieter eingeschüchtert und teilweise betrogen werden“, sagte der Mietervereinsvorsitzende gegenüber Welt Online.

Der Verein schätzt, dass der Schaden für die Hamburger Mieter bei zehn Millionen  Euro liegen könnte. Jeder dritte Mietvertrag, den der Verein überprüft, enthalte Fehler die zu Lasten der Mieter gehen. Er rät jede Erhöhung genau prüfen zu lassen und vor der Unterschrift den aktuellen Mietspiegel zu studieren.