Hilfe in Haus und Wohnung arbeitet meistens schwarz
24.9.2012, geschrieben von Immonet in der Kategorie: Blog
Folgende Tags wurden vergeben: Hausarbeit, Haushaltshilfe, Schwarzarbeit
Dass die Deutschen die Hausarbeit nicht gerade schätzen, haben sie in vielen Umfragen offen zugegeben. Deshalb überlassen viele Bundesbürger Sauberkeit und Pflege von Wohnung oder Eigenheim einer Haushaltshilfe – und das ganz ohne Steuerkarte und Sozialabgaben.
Die meisten Haushaltshilfen sind Schwarzarbeiter. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Forsa-Instituts, die im Auftrag der Minijobzentrale erstellt wurde. Welt.de zitiert daraus, dass jeder Zehnte in Deutschland schon einmal eine illegale Haushaltshilfe beschäftigt hat. Das sind mehr als vier Millionen Haushalte. Bei der Hälfte wurden sogar schon mehrfach Schwarzarbeiter mit Aufgaben rund um Haushalt und Garten betraut. Weitere elf Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich vorstellen können, in Zukunft einen nicht gemeldeten Helfer zu beschäftigen.
Offiziell bei der Minijobzentrale gemeldet sind insgesamt nur gut 240.000 Helfer. Zwar sind das fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Offiziell arbeitet aber nur ein Bruchteil aller Haushaltshilfen.
Bei der Beschäftigung von illegalen Helfern spielen das Alter, Einkommen und Bildung der „Arbeitgeber“ eine Rolle. So steigt die Quote an, je höher Alter und Einkommen sind und je besser die Bildung. Ein typischer Auftraggeber für eine schwarz beschäftigte Haushaltskraft ist älter als 60, verfügt über ein Nettoeinkommen von mehr als 2.000 Euro und hat Abitur.
Schlaflose Nächte hat das Heer von unberechtigten Arbeitgebern in Deutschland offenbar nicht. Nur fünf Prozent von mehr als 2.000 Befragten räumten ein, Bedenken wegen des nicht genehmigten Arbeitsverhältnisses zu haben.
Dabei kann es unterm Strich teuer werden für den, der sich Haushalts- und Gartenarbeiten von einem Schwarzarbeiter erledigen lässt. Es handelt sich nämlich um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale anmeldet, kann die Kosten beim Finanzamt geltend machen. Der Helfer ist im Falle eines Arbeitsunfalls versichert. Außerdem hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Gründe, warum Auftraggeber ihre Schwarzarbeiter nicht anmelden, sind vielfältig: Elf Prozent der Befragten wollen Geld sparen, 15 Prozent ist die Anmeldung zu kompliziert, 14 Prozent haben sich mit dem Verfahren noch nicht beschäftigt und zwölf Prozent wussten bisher nicht, dass Haushaltshilfen angemeldet werden müssen. In beinahe jedem vierten Fall ist es der Helfer selbst, der nicht gemeldet werden möchte.
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