Immobiliensuche im Ausland: Wo der Mieter noch König ist …
24.2.2010, geschrieben von Carsten Germann in der Kategorie: Immobilien-Märkte
Folgende Tags wurden vergeben: Ausland, Immobiliensuche, Mieterschutz
Die Suche nach einer Wohnung im Ausland hat ihre eigenen Gesetze. Wer in Metropolen wie Madrid, Paris oder Wien seine Traumwohnung finden will, braucht Zeit, Geduld – und Geld. Die Aussicht auf Schnäppchen ist vielerorts gering, dafür wird in Großstädten wie Paris Mieterschutz groß geschrieben.
Andere Länder, andere Sitten – auch bei der Suche nach Immobilien. FAZ.net stellte jetzt internationale Großstädte vor und ging dabei auf Besonderheiten bei der Wohnungssuche ein.
Beispiel Madrid: Die spanische Hauptstadt spürt die Auswirkungen der Kreditkrise auch im Mietmarkt. Denn: In Spanien machte Immobilienspekulation in den Neunzigerjahren in Sachen Popularität beinahe schon dem Fußball Konkurrenz. Ein bis dahin nicht da gewesener Bau-Boom, ehrgeizige Immobilienprojekte und Preissteigerungen von bis zu 20 Prozent sorgten für Bewegung im Markt für Immobilien in Spanien. In der Finanzkrise platzte diese Spekulationsblase, die Preise gingen auf rasante Talfahrt. Auch in Madrid. Wer jetzt eine Wohnung in Spaniens Hauptstadt sucht, kann daher von der Krise profitieren. Kaufinteressenten, die Zeit mitbringen, können bei der Suche nach Immobilien in Madrid sogar Schnäppchen landen – bei Preisen unterhalb des Marktwerts von 2008. Viva Espana.
Wichtig beim Blick auf Immobilien-Exposés in Spanien: Die Detailinformationen zur Wohnung. Spanische Angaben sind fast immer übertrieben. Wer in Madrid 150 Quadratmeter braucht, sollte mindestens zweihundert verlangen. Mietinteressenten aus dem Norden Europas sind dabei gern gesehen, weil sie den Spaniern als zuverlässige Zahler gelten. Verlangt wird neuerdings auch eine Bankbürgschaft über mindesten sechs, manchmal auch acht oder – im Extremfall – zehn Monatsmieten. Da der Mietzins in Madrid oder Barcelona durchaus das Niveau deutscher Großstädte wie etwa Frankfurt am Main erreicht, ist das schon eine Investition, die überlegt sein will.
Spanische Mietverträge werden nicht selten über fünf Jahre geschlossen. Erst danach wird neu verhandelt. Mieterhöhungen gehen jährlich mit der Inflationsrate einher. Und: Wer eine Immobilie in Spanien sucht, sollte den Zustand seiner zukünftigen Wohnung genau unter die Lupe nehmen. Schlamperei bei den Installationen oder Baumängel sind sehr häufig zu finden.
Immobilienmakler in Spanien arbeiten sowohl für Eigentümer als auch für Interessenten. Die Courtage liegt zumeist bei einer Monatsmiete, die Kaution kann eineinhalb bis zwei Monatsmieten betragen.
In Paris kann die Wohnungssuche schnell in Stress ausarten. Um diesem zu entgehen sind viel Zeit und vor allem viel Geld nötig. Studenten und sozial schwache Einwanderer, so berichtet FAZ.net, haben es in der französischen Hauptstadt oftmals sehr schwer, eine passende Wohnung in Paris zu finden. Viele Einwanderer greifen daher auf Makleragenturen zurück, die seit Beginn des Immobilienbooms in Paris in den letzten 15 Jahren hoch im Kurs stehen. Ortskundige setzen auf private Tipps, auf die Immobiliensuche im Internet und auf das wöchentlich erscheinende Anzeigenblatt De Particulier à Particulier, das nach eigenen Angaben für jede zweite Immobilientransaktion in Frankreich Pate steht.
Auch in Paris gilt: Augen auf bei der Wohnungsbesichtigung. Mit Formulierungen wie „viel Charme“ oder „atypisch“ werden oft trügerische Hoffnungen geschürt. Real erweist sich der Zustand von Fenstern oder sanitären Anlagen oftmals als trostlos. Die teuersten Bezirke in Paris sind das fünfte, sechste und das siebte Arrondissement. Hier haben sich die Quadratmeterpreise bei soliden 28 Euro eingependelt. Vermieter fordern in Paris oftmals eine Reihe von Nachweisen, darunter u. a. auch Gehaltszettel. Die Monatsmiete soll ein Drittel des Monatsgehalts in der Regel nicht überschreiten. Als Kaution ist maximal nur eine Monatsmiete erlaubt, seit Präsident Nicolas Sarkozy 2008 die Höchstgrenze halbierte. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern verfügt Frankreich über einen umfassenden Mieterschutz. Zwischen Oktober und März darf kein Mieter vor die Tür gesetzt werden – auch wenn er keine Miete zahlt und sämtliche Prozesse vor Gericht verloren hat…
In Österreich und hier insbesondere in der Hauptstadt Wien läuft die Immobiliensuche im Regelfall über einen Makler. Dafür sind happige Provisionen fällig, die europaweit zur Spitze gehören. Derzeit darf ein Immobilienmakler in Österreich bis zu drei Bruttomonatsmieten vom Mieter einfordern, vom Wohnungskäufer drei Prozent der Kaufsumme. Grund für die hohen Provisionen: In Österreich wird eine Vielzahl an Wohnungen auf dem freien Markt von den Wohnungseigentümern und Verwaltern den Maklern zur Vermittlung überlassen. Das sorgt für einen harten Konkurrenzkampf unter den Immobilienmaklern, die um die Gunst der Eigentümer buhlen.
Über die Maklergebühren hinaus gibt es bei der Suche nach Immobilien in Österreich aber noch eine andere Besonderheit: Das Mietrecht. Denn: In Österreich unterliegen Immobilien nicht immer den Regeln des Mietrechtsgesetzes. Das bedeutet, ein Wohnungssucher aus dem Ausland muss bei derartigen Objekten aufpassen, weil grundsätzlich jede Vertragsgestaltung bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit für den Vermieter zulässig wäre”, warnt Axel Fuith, Rechtsanwalt in Innsbruck, „so kann der Vermieter auch, wenn es nicht anders vereinbart ist, derartige Objekte in Ein- oder Zweifamilienhäusern ohne Angabe von Gründen aufkündigen. Wichtig ist es, die Kündigungsmöglichkeit des Vermieters für eine gewisse Zeit auszuschließen.“ Hohe Betriebskosten treiben die auf den ersten Blick günstig daherkommenden Mieten in Wien in die Höhe. Es ist daher empfehlenswert, sich die Verbindlichkeit der Betriebskosten wie der anteiligen öffentlichen Abgaben bestätigen zu lassen. Nach österreichischem Recht kann ein Mietvertrag auch formlos abgeschlossen werden. Von Musterverträgen raten Experten wie Axel Fuith dringend ab, weil gerade mit diesen meist die Position des Vermieters in oft unanfechtbarer Weise gestärkt wird. Insbesondere im Immobiliensegment der so genannten frei vermietbaren Einheiten in Ein- oder Zweifamilienhäusern, für die das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und nicht das Mietrechtsgesetz greifen, ist größte Vorsicht geboten. Klauseln, wonach der Mieter stets den Mietgegenstand auf eigene Kosten in einem entsprechenden Zustand halten muss, finden sich hier immer wieder und sind oftmals Anlass für juristische Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern.
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