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Kein gleiches Recht für Hundehalter

31.1.2011, geschrieben von in der Kategorie: Recht

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Hunde in der Wohnung

© fotolia.com/dagel

Schlechte Nachricht für Hundeliebhaber: Bei der Haltung der Lieblinge in der Wohnung gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung. Selbst wenn der Nachbar einen tierischen Mitbewohner hat, heißt das nicht, dass auch andere Mieter des Hauses sich einen Hund anschaffen dürfen.

Dass eine solche Ungleichbehandlung durch den Vermieter durchaus rechtens ist, machte ein Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen: 6 S 269/09) deutlich – darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins (DVA) hin. Zur Verhandlung stand der Fall eines Mieters, der sich einen Hund angeschafft hatte, ohne vorher die Zustimmung des Vermieters eingeholt zu haben. Der Mietvertrag sah jedoch die Tierhaltung nur mit einer solchen Zustimmung vor. Weil aber bereits Nachbarn innerhalb des Wohnkomplexes einen Hund hielten, hatte der Hundeliebhaber vorschnell angenommen, ihm würde dies auch gestattet.

Der Vermieter verlangte jedoch die Abschaffung des Hundes. Zu Recht, wie das Urteil der Kölner Richter bestätigt. Grund: Vermieter dürfen durchaus von Fall zu Fall entscheiden, ob sie eine Hunde- oder Katzenhaltung zulassen. Die Tatsache, dass einigen Bewohnern die Haltung gestattet wurde, berechtigt nicht automatisch auch die anderen. Denn gerade weil es schon tierische Hausbewohner gäbe, könne ein weiteres Tier zu Problemen unter den (menschlichen und tierischen) Bewohnern führen.