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Gesetz soll Krise der offenen Immobilienfonds beenden

25.1.2011, geschrieben von in der Kategorie: Blog,Finanzen

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Wolkenkatzer

© fotolia.com/Dream-Emotion

Mit einem neuen Gesetzentwurf will die schwarz-gelbe Regierung die in der Krise steckenden offenen Immobilienfonds stärken.

Offene Immobilienfonds sind eigentlich eine paradoxe Institution: Denn bei den Fonds können Anleger tagtäglich Anteile kaufen und auch wieder verkaufen. Dabei können die Objekte – meist sind es Gewerbeimmobilien –, in die das Fondskapital investiert wird, nicht schnell zu Bargeld gemacht werden. Geben viele Investoren ihre Anteilsscheine zurück, ergibt sich ein Kapitalproblem für die Fonds. Ein Gesetzentwurf der Regierung soll die Fonds nun vor zu starken Kapitafluktuationen schützen.

Sie galten einst als besonders sicher, in den vergangenen drei Jahren waren offene Immobilienfonds jedoch stark von den Folgen der Finanzkrise betroffen: Investoren sprangen ab, die Fonds verloren an Wert und mussten sogar vielfach eingefroren werden. Grund: Die Fondsverwalter dürfen nicht das gesamte Kapital in Immobilien investieren, sondern müssen einen Anteil von mindestens fünf Prozent Barreserven behalten – eben für den Fall, dass Anleger ihre Anteilsscheine wieder zurückgeben wollen. Fällt der Anteil der Reserven unter fünf Prozent, z.B. weil zu viele Anleger abspringen, muss der Fonds auf Eis gelegt werden – d.h. ein Rückkauf für die übrigen Anleger ist blockiert.

Zwölf offene Immobilienfonds sind nach Angaben von Financial Times Deutschland momentan eingefroren und damit eine Summe von 25 Millionen Euro. Um die kriselnden Fonds für Anleger wieder attraktiver zu machen, will Schwarz-Gelb die Freiheit der Anleger nun einschränken: Nach dem Regulierungsentwurf sollen Neuanleger ab 2012 ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten, eine Kündigung soll nur noch mit einer Frist von einem Jahr möglich sein. Eine Ausnahme gilt für Privatanleger: Sie sollen pro Halbjahr ohne Kündigungsfrist 30.000 abheben dürfen.
Und auch die Finanzierung der Fonds soll sich verändern: Künftig soll nur noch eine Fremdkapitalquote von 30 Prozent möglich sein, bisher war eine Verschuldungsquote von 50 Prozent möglich.