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Lohnendes Home Office: Arbeitszimmer kann wieder steuerlich geltend gemacht werden

30.7.2010, geschrieben von in der Kategorie: Recht

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Home Office

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Zahlreiche Freiberufler in Deutschland können aufatmen. Das so genannte Home Office hilft künftig wieder, Steuern zu sparen. In dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Die Karlsruher Richter kippten die seit 2007 geltende beschränkte Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer für bestimmte Berufsgruppen. Das berichtet WELT ONLINE.

Die Ausgaben, so das BVG, müssen Steuer mindernd berücksichtigt werden, wenn dem betroffenen Steuerzahler kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, urteilten Deutschlands oberste Richter (AZ. 2 BvL 13/09).

Hintergrund: Seit 2007 können Steuerzahler dem Finanzamt die Ausgaben für das private Arbeitszimmer nur noch dann in Rechnung stellen, wenn dieses den „Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit“ bildet. Dies trifft beispielsweise auf Rechtsanwälte, Versicherungsvertreter oder Rentner zu, die ihre gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich in ihrem privaten Arbeitszimmer ausüben. Diese Arbeitnehmer konnten und können nach wie vor die kompletten Ausgaben für Miete, Nebenkosten oder Reinigungsarbeiten für das Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen.

Hart traf die Neuregelung dagegen rund eine Million Deutsche, bei denen das Arbeitszimmer eben nicht der „Mittelpunkt“ der beruflichen Tätigkeit darstellt – wie dies beispielsweise bei Lehrern, Außendienstmitarbeitern oder Meisterschülern der Fall ist. Sie konnten bis 2007 die Ausgaben für Miete und Nebenkosten, die auf das private Arbeitszimmer entfielen, immerhin noch bis zur Höhe von 1.250 Euro mit dem Finanzamt verrechnen. Seitdem gingen sie leer aus.

Das neue Urteil aus Karlsruhe sieht bisherige Regelung zumindest in den Fällen als verfassungswidrig an, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Damit musste – rückwirkend zum 1. Januar 2007 – nachgebessert werden. „Das Urteil ist eine erneute Ohrfeige an den Gesetzgeber“, sagte Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine gegenüber WELT ONLINE.