Mieter müssen Schimmel in Altbau-Wohnungen nicht hinnehmen
15.11.2011, geschrieben von Sarah Tebbe in der Kategorie: Blog
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Sie lieben es feucht und warm: Schimmelpilze. Sind die Wände gelb oder schwarz besprenkelt, sollten Mieter umgehend ihren Vermieter informieren. Der muss den Plagegeistern auf den Pelz rücken – auch wenn es sich um eine Altbauwohnung handelt.
In einem neuen Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Wedding (Aktenzeichen: 15a C 58/10) haben die Richter die Rechte der Mieter gestärkt. Der Vermieter muss grundsätzlich dafür sorgen, dass die Wohnung mängelfrei ist, zitiert stern.de aus der Urteilsbegründung.
Geklagt hatte ein Mieter, dessen Küchen- und Wohnzimmerwände mit Schimmel befallen waren. Das Haus in dem der Kläger wohnt wurde 1938 gebaut. Der Bewohner hatte daraufhin die Miete gekürzt und den Vermieter dazu aufgefordert die Mängel zu beheben. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Das Argument, es habe zum Zeitpunkt des Hausbaus noch keine Vorgaben für Wärme- und Feuchtigkeitsschutz gegeben, ließen die Richter nicht gelten. „Maßgeblich sei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrages“, zitiert stern.de aus dem Urteil.
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