Mieter müssen während Fassaden-Sanierung auf Satellitenschüssel verzichten
29.6.2012, geschrieben von Immonet in der Kategorie: Recht
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Während der Fassaden-Sanierung müssen Mieter auf ihre Satellitenschüssel verzichten. Allerdings muss der Vermieter für die Dauer der Arbeiten für ausreichenden Ersatz sorgen. Denn: Auch wenn gebaut wird, braucht kein Mieter auf Fernsehempfang zu verzichten.
Laut Schwäbischer Zeitung verweist der Deutsche Mieterbund in Berlin auf diese Regelung. „Für den Zeitraum der Arbeiten muss die Schüssel von der Außenwand entfernt werden“, so Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund. Als Alternative müsse der Vermieter zum Beispiel eine DVBT-Antenne zur Verfügung stellen, damit ein Fernsehempfang grundsätzlich gewährleistet ist.
Wenn der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, können Mieter auch selbst die Initiative ergreifen und eine solche Antenne anschaffen. Die Anschaffungskosten kann er dem Mieter in Rechnung stellen oder alternativ die Miete kürzen.
Auch, wenn der Mieter Kosten hat, um die Satellitenschüssel ab- und wieder aufzubauen, kann er den Vermieter dafür zur Kasse bitten. Unter Umständen allerdings kann der Mieter wiederum an den Kosten beteiligt werden: Handelt es sich nämlich um eine energetische Sanierung, hat der Vermieter das Recht, die Sanierungskosten zu einem bestimmten Anteil wieder auf die Mieter umzulegen.
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