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Mietrecht: Mieter müssen für Renovierung zahlen

01.4.2011, geschrieben von in der Kategorie: Blog

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Renovierung

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In einem Mietrechtsstreit entschied der Bundesgerichtshof, dass Vermieter Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen in Form einer Mieterhöhung auf die Bewohner abwälzen dürfen.

In einem jüngst verhandelten Fall hatte der Eigentümer seinem Mieter den Einbau eines Wasserzählers angekündigt, die Modernisierungsmaßnahme sollte eine Mieterhöhung von 2,28 Euro monatlich nach sich ziehen. Der Bewohner wollte dem Einbau jedoch nur unter der Bedingung zustimmen, dass der Vermieter ihm einen Vorschuss für eine Renovierung zahlt. Denn seines Erachtens würde nach den Baumaßnahmen eine Tapezierung der Wände notwendig werden. Der Eigentümer bewilligte den Vorschuss.

Die Mieterhöhung, die der Bewohner jedoch nach der Maßnahme erhielt, betrug statt der erwarteten 2,28 Euro ganze 2,79 Euro. Denn der Vermieter hatte nicht nur die Modernisierungs-, sondern auch die Renovierungskosten umgelegt.

Der Mieter wollte das nicht hinnehmen und zahlte lediglich die anfänglich angekündigte Mieterhöhung, woraufhin der Eigentümer klagte. Der Bundsgerichtshof gab ihm Recht. Denn eine Umlegung der Renovierungskosten ist nach BGB § 559 Abs. 1. zulässig – sogar wenn der Mieter die Arbeiten selbst vornimmt und sich die Kosten gemäß BGB § 554 Abs. 4 vom Vermieter erstatten lässt.