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Mietrecht: Rauchverbot ist kein Pachtmangel

19.7.2011, geschrieben von in der Kategorie: Recht

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Rauchverbot

© Wikimedia Commons/Torsten Henning

Der Zwist um den blauen Dunst hat kein Ende, besonders Gastwirte klagen immer wieder über die geschäftsschädigenden Auswirkungen des Rauchverbots. Die Pächterin eines Restaurants, dessen Vermieter den Einbau eines Raucherraumes abgelehnt hatte, verklagte diesen jüngst auf Schadensersatz wegen Umsatzeinbußen – und scheiterte.

Nachdem das Rauchverbot auch auf Gaststädten ausgedehnt wurde, verschwanden in manchen Lokalen mit dem Qualm auch die Gäste – so beklagten es zumindest viele Gastwirte. In den meisten Bundesländern ist das Rauchen in Extraräumen von Lokalen gestattet, so auch in Rheinland-Pfalz. Weil ihr Restaurant über einen solchen Bereich nicht verfügte, verlangte eine Pächterin vom Vermieter den Umbau. Der dachte jedoch nicht daran, woraufhin die Gastronomin den Unwilligen auf Schadensersatz verklagte.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Bei dem Rauchverbot handelt es sich nicht um einen Mangel am Pachtgegenstand, also des Restaurants. Die Gebrauchsbeschränkung beziehe sich vielmehr auf die Art und Weise der Betriebsführung des Mieters oder Pächters. Entsprechend sind die wirtschaftlichen Folgen des Rauchverbots das Risiko des Pächters, der Vermieter ist nicht zu einem Umbau verpflichtet. Kurz: Pecht für die Gastronomin.