Mietrecht: Zu späte Mietzahlungen rechtfertigen den Rauswurf
06.6.2011, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Recht
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Wer auch nur irrtümlich seine Miete mehrfach zu spät überweist – etwa weil er von einem späteren Termin ausgeht – muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das entschied jüngst der Bundesgerichtshof (BGH).
Bei regelmäßiger Missachtung der Fristen für Mietzahlungen darf ein Vermieter den unzuverlässigen Mieter vor die Tür setzen. Und das auch, wenn der Mieter nur zu spät überweist, weil er irrtümlich von einem späteren Termin ausgeht. Im vorliegenden Fall hatte ein Bewohner seit Anfang 2007 stets zur Monatsmitte oder später überwiesen. Daran änderte er auch nichts, nachdem die Eigentümerin ihn im Oktober und Dezember 2008 darauf hingewiesen hatte, dass er am Monatsanfang zu überweisen hätte. Die Vermieterin strafte den Unbelehrbaren ab und kündigte ihm fristlos.
Zur Recht, wie der BGH entschied. Denn finden die unpünktlichen Mietzahlungen fortlaufen statt, sei das eine so gravierende Pflichtverletzung, dass sie eine fristlose Kündigung „aus wichtigem Grund“ rechtfertige (Az. VIII ZR 91/10).
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