Mietrechtsreform: Keine extremen Mieterhöhungen nach Sanierung
19.4.2011, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Recht
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Die vom Justizministerium geplante Mietrechtsreform wird wohl für Mieter weit weniger nachteilig ausfallen, als befürchtet. So soll Eigentümern im Zuge einer Sanierung maximal eine Mieterhöhung von 11 Prozent erlaubt sein.
Nach den ursprünglichen Plänen der schwarz-gelben Regierung sollten Vermieter einen weit höheren Prozentsatz der Sanierungskosten auf die Mieter umlegen können. Die aktuellen Reform-Pläne sind jedoch wesentlich mieterfreundlicher. In einem Interview mit der Financial Times Deutschland sagte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: „Bei der erlaubten Mieterhöhung werden wir die Höchstgrenze von derzeit elf Prozent für Modernisierungen auf keinen Fall antasten“. Denn: „Die Vermieter können diese ja bereits heute meist nicht ausschöpfen, da derartige Mieterhöhungen am Markt häufig nicht durchsetzbar sind.“
Sanierungsmaßnahmen wie Fassadendämmung, Heizungsaustausch und Fenstererneuerung werden in den nächsten Jahren im Zuge der Energiesparverordnung auf viele Hausbesitzer zukommen.
In Fällen von Mietnomadentum sollen aber auch die Rechte der Vermieter gestärkt werden. Hier plädiert die FDP-Politikerin für vereinfachte Räumungs- und Pfändungsklagen.
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