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Mietreform: Keine Änderung der Kündigungsfristen für Vermieter

11.7.2011, geschrieben von in der Kategorie: Blog

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Mietrecht

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Aufatmen bei Mietern: Die vor allem von der FDP forcierte Mietreform, die eine verkürzte Kündigungsfrist für Vermieter vorsah, ist vom Tisch. Mieter haben nach einer Kündigung weiterhin mindestens sechs Monate Zeit, sich eine neue Bleibe zu suchen.

Warum die Liberalen sich von einem ihrer Lieblingsthemen verabschiedet haben, wird nicht ganz deutlich. Grund könnte die Befürchtung sein, sich mit der vermieterfreundlichen Gesetzesänderung erneut den Vorwurf der Klientelpolitik einzuhandeln. Ursprünglich war im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb festgeschrieben worden, dass die Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern angeglichen werden sollen. Ergebnis wäre gewesen, dass auch langjährige Mieter innerhalb von drei Monaten die Wohnung hätten räumen müssen. Bisher sind Eigentümer verpflichtet. den Bewohnern bis zu neun Monate bis zum Auszug einräumen, abhängig ist die Frist von der Wohndauer der Mieter. Ziel der bisherigen Regelung ist der Schutz z.B. von alten Menschen, die in Großstädten kaum Chancen haben, innerhalb weniger Monate eine neue Wohnung zu finden.

Argument der FDP gegen das bestehende Mietrecht war laut sueddeutsche.de, dass die Asymmetrie bei der Kündigungsfrist Vermieter benachteilige. Nun ließen die Gelben jedoch verlauten, dass man sich nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entschieden habe, keine Gesetzesänderung zu forcieren. Derzeit sei kein Handlungsbedarf vorhanden.