Neue Trinkwasserverordnung: Mieter müssen draufzahlen
01.11.2011, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Recht
Folgende Tags wurden vergeben: Nebenkosten, Trinkwasser
Ab dem 1. November tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Die Novelle verpflichtet Vermieter zu dem Nachweis, dass sich keine gefährlichen Bakterien in den Warmwasseranlagen ihrer Mietshäuser befinden. Die Kosten für Probenentnahme & Co. werden auf die Mieter umgelegt.
Für 40 Millionen deutsche Mietwohnungen muss nachgewiesen werden, dass sich in den Leitungen keine gefährlichen Legionellen tummeln, die, beim Duschen eingeatmet, mitunter zu tödlich verlaufende Lungenentzündungen führen können. Solche Tests werden in Krankenhäusern und Schwimmbädern bereits durchgeführt. Die Nachweispflicht trifft nun auch Vermieter von Wohnhäusern mit Warmwasseranlagen ab 400 Liter im Keller oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Großboiler und Wasserhahn. Das Prozedere: Am Anfang steht die Meldung beim Gesundheitsamt. Zudem gilt es einen Sanitärbetrieb zu beauftragen, der die Erlaubnis hat, solche Proben zu entnehmen. Ein amtlich registriertes Labor untersucht die Wasserqualität anschließend.
Wie die Gesundheitsämter den riesigen Verwaltungsaufwand stemmen können, bleibt abzuwarten. Für Installateure und Labore bedeutet die Verordnung ein einträgliches Geschäft, für Mieter ist die Trinkwassernovelle zumindest finanziell ein Nachteil: Denn der Aufwand für die Bekämpfung der Legionellen wird sich höchstwahrscheinlich in einer Erhöhung der Nebenkosten auswirken. Angesichts der voraussehbaren Schwierigkeiten bei Umsetzung des Gesetzes bezweifeln Experten laut heute.de sogar, ob daraus tatsächlich ein gesundheitlicher Vorteil für die Bürger resultiert.
Weitere Immobilien News von Immonet:
- Nebenkosten: BGH stärkt Vermieter-Rechte
- Wohnen wird 2012 teurer
- Nebenkosten für Büroimmobilien sind so hoch wie nie
- Ortsübliches Niveau bestimmt die Höhe der Mietpreise
- Was fußballverrückte Mieter während der EM dürfen – und was nicht
- Neues Gesetz soll Rechte von Vermietern stärken
- Mietrecht: Grillen auf dem Balkon – so ist es erlaubt
- Studentenwohnheime: Weniger Mieterschutz bei einer Kündigung
- In Studentenwohnheimen ist gesetzlicher Mieterschutz ungültig
- Mieter müssen während Fassaden-Sanierung auf Satellitenschüssel verzichten






