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Neues Gesetz soll Rechte von Vermietern stärken

02.11.2011, geschrieben von in der Kategorie: Recht

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Mietrecht

Mietrecht

Vor allem die energetische Sanierung soll durch das geplante Gesetz erleichtert werden. Bisher können Mieter bei Unannehmlichkeiten, die durch Bauarbeiten im Rahmen der Energiesanierung entstehen, die Miete mindern. Zukünftig sollen die Bewohner diese Form der Belästigung dulden müssen, ohne finanziell entschädigt zu werden. Jedoch soll diese Regelung zu Ungunsten der Mieter nicht für alle Modernisierungsmaßnahmen gelten.

Gegen säumige Mietzahlungen oder Mietnomaden sollen die Eigentümer sich künftig besser wehren können, etwa indem eine schnellere Räumung ermöglicht wird. Erfolgt die Zahlung einer Kaution nicht rechtzeitig, kann eine Kündigung nach der Novelle auch ohne Abmahnung erfolgen.

Die Kündigungsfristen ändern sich jedoch zur Enttäuschung der Eigentümer-Lobby nicht. Für Mieter gilt weiterhin eine Frist von drei Monaten, Vermieter müssen sich, etwa wenn sie wegen Eigenbedarfs kündigen, wie gehabt neun Monate lang gedulden. Überhaupt ist die Vermieter-Fraktion nicht erbaut von der bisherigen Entwicklung der Gesetzeslage unter der schwarz-gelben Regierung. Rolf Kornemann, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, kritisiert laut Berliner Morgenpost: „Abgesehen von der angekündigten Mietrechtsreform hat sich bisher bezüglich der Bildung und Förderung von Wohneigentum nicht viel getan.“ Vor allem der Umstand, dass die Länder im Bundesrat den steuerlichen Begünstigungen für sanierungswillige Wohneigentümer nicht zustimmen wollen, missfällt dem Lobbyisten.

Momentan findet sich der Entwurf zum Mietrecht noch in der Abstimmungsphase. Es bleibt abzuwarten, ob die Novelle Gesetzesreife erlangt.