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Ortsübliches Niveau bestimmt die Höhe der Mietpreise

08.2.2011, geschrieben von in der Kategorie: Blog

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Die Mieten in Deutschland werden im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs wieder deutlich teurer: Nicht nur Kaltmiete müssen Bewohner künftig deutlich mehr zahlen, auch bei Heiz- und Nebenkosten geht’s aufwärts. Kein Wunder also, dass eine Immonet-Befragung ergab, dass besonders hohe Mietkosten für Unzufriedenheit bei Bewohnern sorgen.

Wem seine Miete allerdings exorbitant hoch vorkommt, kann anhand des Mietspiegels überprüfen, ob der Vermieter Abzocke betreibt. Denn Mieten, die oberhalb des Mietspiegels eines Wohngebiets liegen, sind grundsätzlich unzulässig. So urteilte jüngst das Frankfurter Landgericht, dass ein qualifizierter Mietspiegel nicht einfach durch das Gutachten eines vom Vermieter beauftragten Sachverständigen ausgehebelt werden kann (Az.: 2-11 S 339/09). Erfolglos geklagt hatte ein Frankfurter Vermieter, der durch das Gutachterurteil seine deutlich erhöhten Mieten für gerechtfertigt hielt.

Für Bewohner von günstigem Wohnraum bedeutet das jedoch auch, dass sie sich auf eine Anhebung auf das ortsübliche Vergleichsniveau einstellen müssen. Der Deutsche Mieterschutzbund wies darauf hin, dass Vermieter die Preise nach jeweils einem Jahr an dem Mietspiegel angleichen dürfen. Kostete eine Wohnung bisher 370 Euro statt der ortsüblichen 450 Euro, darf der Vermieter ein Jahr später eine Mieterhöhung von 80 Euro vornehmen.

In der Befragung von Immonet.de wurden Verbraucher gefragt, warum sie unzufrieden mit ihrem Zuhause sind. Ergebnis: Von 3415 Teilnehmern waren 1.496, also 43,81 Prozent, wegen zu hoher Mietpreise mit ihren vier Wänden unzufrieden. 20,95 Prozent monierten einen zu kleinen oder ungünstigen Schnitt, 15,25 Prozent mangelt es an Komfort in der Wohnung. Für 9,99 Prozent der Befragten ist die schlechte Infrastruktur ausschlaggebend für ihre Unzufriedenheit.