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Studie: Private Vermieter werden durch Unvorsicht zu Betrugsopfern

09.2.2011, geschrieben von in der Kategorie: Blog

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Räumungsklage

© fotolia.com/WoGi

Der schwarze Peter geht an die Vermieter: Laut einer Studie der Universität Bielefeld sind Wohnungseigentümer, die auf Mietnomaden hereinfallen, oft selbst dafür verantwortlich. Statt einer Stärkung der Vermieter-Rechte halten die Wissenschaftler deshalb Aufklärung für notwendig.

Opfer der betrügerischen Aktionen der Mietnomaden sind in fast allen Fällen private Vermieter. Denn im Gegensatz zu gewerbsmäßigen Anbietern versäumen die es häufig, sich über die künftigen Bewohner zu informieren. Möglich ist das z.B. in Form einer Schufa-Auskunft, einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter oder einem Job-Nachweis durch den Arbeitgeber. Lediglich einem Drittel der 24 Millionen deutschlandweit zwischen Mietern und privaten Anbietern geschlossenen Verträgen gehen solche Maßnahmen voraus. Die restlichen zwei Drittel der Vermieter begnügen sich mit einer Selbstauskunft der künftigen Bewohner – und sind deshalb leichte Beute für Mietbetrüger.

Wie viele Mietnomaden bundesweit ihr Unwesen treiben, bleibt indes umstritten, auch die Bielefelder Forscher können nur Schätzungen anstellen. Nach Angaben von Wohnungsunternehmen ist die Zahl unbedeutend gering, die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hingegen beziffert die Zahl auf 15.000. Grund für die differierenden Angaben ist auch eine unterschiedliche Definition der Mietnomaden: Eigentümer zählen häufig auch solche Menschen zu dieser Gruppe, die aus finanzieller Not die Miete nicht zahlen, nicht aus Vorsatz. Für die Forschergruppe sind solche Bewohner als Mietnomaden einzustufen, die niemals oder nach dem dritten Monat keine Mietzahlungen mehr geleistet haben. Mit dieser Definition kamen die Forscher lediglich auf eine Zahl von 636 Betrügern.

Neben Unvorsicht bei der Mieterwahl lassen sich Opfer von Mietnomaden auch allzu häufig auf Versprechungen der Betrüger ein – auch wenn diese sich bereits als nicht vertrauenswürdig erwiesen haben. So verstreichen im Schnitt dreieinhalb Monate, bis eine Räumungsklage eingereicht wird. Ringt sich ein Vermieter zu der Klage durch, muss er durchschnittlich acht Monate auf eine gerichtliche Entscheidung und den Einsatz von Gerichtsvollziehern warten. Häufiger Grund für die Verzögerung ist auch, dass die Gerichtsvollzieher im Voraus bezahlt werden müssen – nach ihren Verlusten durch die Mietbetrüger scheuen viele Vermietern jedoch weitere Investitionen in die leidige Angelegenheit.