Schrottimmobilien: Bundesgerichtshof sorgt für Hoffnung bei Betrugsopfern
11.1.2011, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Blog,Recht
Folgende Tags wurden vergeben: Banken, Bausparvertrag, Betrug, Klage, Mieten, Schrottimmobilien
Ein Paket von elf Betrugsfällen verhandelte der Bundesgerichtshof heute, und zwar in Sachen Schrottimmobilien. Die Schadensersatzansprüche der Kläger waren in Vorinstanzen abgewiesen worden – durch das heutige Urteil muss nun über die Ansprüche erneut entschieden werden. Für die in den Skandal involvierten Banken könnte das teuer werden, denn die elf Kläger stehen stellvertretend für eine halbe Million Betroffene.
In den 90er Jahren wurden zahlreiche Bundesbürger Opfer eines systematischen Immobilienbetruges, bei dem Schrottimmobilien als rentable Kapitalanlagen verkauft wurden. Beteiligt an dem Geschäft war unter anderem die Badenia Bausparkasse, wie Fokus online meldete. Das Prinzip: Die Käufer erwarben oftmals aus Steuersparzwecken eine Immobilie, die sie über einen Bausparvertrag finanzierten.
Herangetragen wurde das Angebot an die Geschädigten von dubiosen Strukturvertrieben, die ihre Geschäfte meist telefonisch abschlossen. Die Banken ließen sich auf die Zusammenarbeit mit den Vertrieben ein, um das dümpelnde Geschäft mit den Bausparverträgen anzukurbeln.
Den Kunden wurde versprochen, dass sie die Kosten für Kauf und Finanzierung über steuerliche Abschreibungen und Mieteinnahmen decken könnten.
Die Krux: Die Objekte waren minderwertig und die Mietgarantien wertlos. Hohe Provisionen für den Vertrieb sorgten dafür, dass von den kargen Gewinnen kaum etwas übrig blieb. Nicht selten mussten Anleger deshalb rund die Hälfte ihres Einkommens für Kreditschulden aufbringen – und so mancher ging darüber insolvent.
Klagen gegen die Vertriebsorganisationen blieben jedoch erfolglos, weil diese Insolvenz anmeldeten oder einfach verschwanden. Und auch Klagen gegen die Banken scheiterten bis 2006 fast immer an der bankenfreundlichen Rechtssprechung. Nach dem BGH-Urteil erwarten Experten nun aber bei der Wideraufnahme anlegerfreundliche Entscheidungen – und als Folge davon hohe Entschädigungszahlungen für die Betroffenen.
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