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Skurriler Rechtsstreit: Piratenflagge darf bleiben

26.10.2011, geschrieben von in der Kategorie: Recht

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© Wikimedia Commons/Oren neu dag

Eine Totenkopf-Fahne im Fenster eines Mietshauses hat in Chemnitz einen Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter ausgelöst.

Der Vermieter, die bayrische Kester-Häusler-Stiftung, befürchtete durch die Fahne eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Mietinteressenten. So seien zwei potenzielle Mieter abgesprungen und hätten einen Schaden von 700 Euro, zwei Monatsmieten, verursacht. Die Mieter, Familie Krüger, weigerten sich allerdings die Fahne abzuhängen und die Stiftung verklagte die Familie daraufhin Anfang 2010.

Die bayrische Stiftung bekam vor dem Amtsgericht Chemnitz Recht. Die Flagge beeinträchtige die Ästhetik der Wohngegend, hieß es in der Urteilsbegründung, berichtet Spiegel-Online. Die Familie hing die Fahne ab und ging in Berufung. Die Richter des Landesgerichtes und die Prozessparteien guckten sich dieses Mal den Fall vor Ort an. Mitte Oktober 2011 hob das Landesgericht das Urteil der ersten Instanz auf und entschied, dass die Flagge nicht so gestaltet sei, dass ein besonders aggressiver Eindruck erweckt werde. Die Fahne sei als Piratenflagge für Kinder erkennbar. Deshalb beeinträchtige sie die Interessen des Vermieters nicht in unzumutbarer Weise.

Ursprünglich war das Streitobjekt ein Geschenk von Frau Krüger an ihre Tochter, die ein Fan des Filmes “Fluch der Karibik” ist. Zudem hing die Fahne vier Jahre lang unbeanstandet im Fenster. Erst als die zweifache Mutter sämtliche Mängel im Haus auflistete und an den neuen Hausverwalter schickte, bekam sie statt einer Antwort die Aufforderung die Flagge im Fenster abzuhängen. Das ist, laut Spiegel-Online, zumindest die Version von Familie Krüger.