Steuerentlastung für behindertengerechten Umbau
15.4.2011, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Blog,Finanzen,Recht
Folgende Tags wurden vergeben: behindertengerecht, Steuern, Umbau
Körperlich behinderte Menschen und deren Familien sind finanziell oft in besonderem Maße belastet, weil Umbau von Haus, Wohnung und Auto viel und wiederholt Geld kosten. Zumindest die bauliche Anpassung einer Immobilie kann nun als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden – das entschied jüngst der Bundesfinanzhof (BFH) in München.
Ausgangspunkt war der Fall einer Familie mit einer schwerbehinderten Tochter, die sich 2005 ein altes Haus für rund 300.000 gekauft hatte. Der Umbau zum barrierefreien Eigenheim verschlang noch einmal 190.000 Euro. Durch ein medizinisches Gutachten war der Familie bestätigt worden, dass die barrierefreie Umgebung die Selbstständigkeit des Mädchens fördere und den Pflegeaufwand reduziere.
In ihrer Steuererklärung für 2006 gaben die Eltern rund 29.000 Euro der Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung an, 2007 noch einmal 4.000 Euro. Das Finanzamt ließ dies in beiden Fällen jedoch unberücksichtigt. Eine Klage der Familie scheiterte zunächst vor dem Finanzgericht Düsseldorf: Die Richter argumentierten, das Gebäude habe durch die Umbauten schließlich an Wert gewonnen.
Der BFH legte nun in einem Urteil fest, dass es darauf nicht ankomme. Denn durch eine behindertengerechte Gestaltung entstehende Kosten würden für die Mehrzahl der Steuerzahler nicht anfallen. Im Vordergrund stehe daher nicht der höhere Gegenwert des Gebäudes, sondern die zwangsläufig größeren Aufwendungen, die sich aus der Behinderung ergeben. Fazit: Die Ausgaben können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
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