Streit um Wasserpreise: Versorger gegen Kartellamt
06.12.2011, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Recht
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Wasserversorger in Deutschland sind Monopolisten. Die Unternehmen können ihre Preise diktieren, ein Anbieterwechsel ist den Kunden nicht möglich. Resultat: Die Preise in den Kommunen variieren um bis zu 300 Prozent. In Berlin will nun das Kartellamt dafür sorgen, dass die Wasserpreise sinken.
Immer mehr Bürgerinitiativen wehren sich gegen Wasserpreise, deren Zustandekommen nicht nachvollziehbar ist. Besonders dann nicht, wenn die Bürger der Nachbarstadt bei gleichen geographischen Bedingungen nur die Hälfte zahlen. Als Monopolisten sind die Wasserversorger keinem Konkurrenzdruck ausgesetzt und haben entsprechend viel Freiheit bei der Preisgestaltung.
Wegen überhöhter Preise mahnte das Kartellamt die Berliner Wasserbetriebe (BWB) ab. Ein Sprecher der Amtes sagte laut Spiegel Online: „Nach heutigem Stand beabsichtigen wir, die Wasserbetriebe zu verpflichten, die Preise in den kommenden drei Jahren um 19 Prozent im Vergleich zu 2010 zu senken“. Konsequenz wäre, dass die BWB auf rund 205 Millionen Euro verzichten müsste. Bei einem Vergleich mit Hamburg, München und Köln, die als strukturell vergleichbar mit der Hauptstadt gelten, hatte das Kartellamt bei den BWB erheblich höhere Erlöse festgestellt. Möglich wurde der Vergleich, weil die Berliner Versorger durch einen Volksentscheid zur Offenlegung ihrer Zahlen gezwungen worden waren. Die BWB hat nun Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Berliner Versorger nicht das Modell Wetzlar zu Eigen machen. In der hessischen Mittelstadt hatte das Kartellamt um bis zu 30 Prozent überteuerte Preise moniert. Da der Wasserversorger sich uneinsichtig gab, wurde der Streit vor den Bundesgerichtshof verhandelt – zu Ungunsten des Wasserversorgers. Die Reaktion: Das Unternehmen wechselte einfach seine juristische Gesellschaftsform, so dass das Kartellamt nun nicht mehr zuständig ist.
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