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Strompreiserhöhung: Hat Vattenfall die Frist verpasst?

23.11.2012, geschrieben von in der Kategorie: Finanzen

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Strompreiserhöhung

Strompreiserhöhung, © Fotolia.com/photo 5000

Wenn eine Strompreiserhöhung fällig wird, muss das den Verbrauchern rechtzeitig mitgeteilt werden. Vattenfall, einer der großen Energieversorger, hat die Frist eventuell verpasst – das berichten jedenfalls zahlreiche Stromkunden und Verbraucherschützer.

Sechs Wochen bevor eine Erhöhung wirksam wird, müssen Kunden über Preiserhöhungen informiert werden. Vattenfall forderte von seinen Kunden rund 13 Prozent mehr. Stimmt es jedoch was viele Stromzahler berichten, hat der Anbieter die Frist nicht eingehalten. So berichteten laut Spiegel Online zahlreiche Kunden der Verbraucherzentrale Hamburg, dass sie eine briefliche Benachrichtigung erst am 21. November – und damit einen Tag nach Fristende – erhalten hätten. Die Erhöhung der Strompreise sei somit unwirksam.

Vattenfall bestreitet dies und wirft den Verbraucherschützern Irreführung vor. Erstens seien die Briefe fristgerecht am 19. November verschickt worden, zudem sei das Unternehmen mit einer Zeitungsanzeige am gleichen Tag seiner Informationspflicht bereits nachgekommen.

Letzteres zumindest ist laut Spiegel Online falsch. Denn im Gesetz heiß es: “Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.” Beides zusammen – Anzeige und briefliche Benachrichtig – gehört zur Informationspflicht der Anbieter und muss fristgerecht erfolgen.

Der Streit zwischen den Parteien läuft. Die Verbraucherzentrale rät, auf den alten Preisen zu bestehen. Ein Tipp des Kartellamtes könnte außerdem helfen: Wechseln Sie den Stromanbieter.