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Trinkwasseruntersuchung: Muss doch der Vermieter zahlen?

10.11.2011, geschrieben von in der Kategorie: Blog,Finanzen

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Wasserhahn

© Wikimedia Commons/Matthew Bowden

Die neue Trinkwasserverordnung erhitzt die Gemüter: Manche Experten bezweifeln, dass die einmal jährlich stattfindenden Untersuchungen tatsächlich einen Vorteil für Verbraucher haben. Denn das Verfahren ist aufwendig und bringt Kosten mit sich – wer die trägt, ist strittig. Laut Mieterbund ist der Eigentümer in der Verantwortung.

Die neue Trinkwasserverordnung schreibt Vermietern seit kurzem vor das Trinkwasser aus den Leitungen ihrer Immobilien einmal jährlich auf Legionellenbefall untersuchen zu lassen. Betroffen von der Novelle sind Warmwasseraufbereitungsanlagen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trink­wassererwärmer und der Entnahmestelle. Ein- und Zweifamilienhäuser sind hingegen nicht betroffen.

Wer die Kosten für Probenentnahme und Wasserprüfung zu tragen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Deshalb streiten sich jetzt die Interessenverbände: Die Vermieter behaupten, die Mieter müssten zahlen, denn schließlich profitierten diese von den Tests. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, ist laut baulinks.de anderer Meinung: “Weder die Trinkwasser- noch die Betriebskostenverordnung erlauben die Weitergabe der Kosten an Mieter. Ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage dürfen die Kosten nicht in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden. Geschieht dies doch, sollten Mieter die Zahlung verweigern und den örtlichen Mieterverein einschalten.”