Untermiete zum Oktoberfest oder im Urlaub? Nur keine falschen Vorurteile
23.8.2010, geschrieben von Carsten Germann in der Kategorie: Finanzen
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Urlaubsstimmung in Deutschland und in München fiebert man bereits dem 200. Oktoberfest entgegen. Während viele Menschen ihre Wohnung verlassen, weil sie eine Urlaubsreise antreten, versuchen andere, genau dort günstige Unterkünfte zu finden, wo die Welt feiert. Untermiete heißt das Zauberwort.
Wie das Portal 123-untermiete.de berichtet, existieren sowohl beim Vermieter als auch beim Untermieter immer noch Vorurteile. „Diese Klischees lassen sich durch entsprechende Vorbereitung zur Wohnform schnell ausräumen“, weiß Tim Busse von 123-untermiete.de, „allerdings scheuen sich trotzdem viele, Ihr Zuhause auf Zeit zu vermieten oder in fremden Wohnungen zu gastieren.“
Wer das traditionsreiche Münchner Oktoberfest besuchen will, steht zunächst vor der Frage, wo er als Nicht-Münchner eine günstige Wohngelegenheit in guter Lage findet. Hotels und Pensionen sind lange vor dem Start der „Wies` n“ ausgebucht oder extrem teuer.
Im Gegenzug schmerzten Langzeit-Urlauber vor allem die hohe Leerzeit der eigenen Wohnung. Obwohl immer mehr Deutsche die Untermiete als Lösung zum Geldsparen für sich entdecken, schrecken viele noch immer davor zurück. „Nicht selten befürchten Vermieter die Verwüstung ihres Zuhauses. Potenzielle Untermieter hingegen haben Angst, bei den Kosten übers Ohr gehauen zu werden“, erklärt Tim Busse.
Laut Busse können viele Missverständnisse ausgeräumt werden – wenn beide Seiten ihre Hausaufgaben machen. Der Untermiet-Experte hat deshalb einige Tipps zusammengestellt, damit Untervermieter und Untermieter bestmöglich abgesichert sind und so weder nach der Wies‘ n noch nach dem Urlaub ein böses Erwachen erleben.
Untermieter sollten sich vergewissern, ob der Hauptmieter wirklich die Zustimmung zur Untervermietung von seinem Vermieter eingeholt hat. Hier sollte es eine schriftliche Vereinbarung geben. Auch sollten man mit dem Hauptmieter vorab klären, ob zusätzliche Kosten anfallen – beispielsweise für Strom. Mündliche Abreden sind wenig hilfreich. Viel wichtiger und verbindlicher ist ein Untermietvertrag. Auch sollte man sich nicht scheuen, ein Übergabeprotokoll einzufordern. Nur so können sich Untermieter vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützen.
Bei längeren Untermietverhältnissen muss geklärt werden, ob und was man vor dem Auszug renovieren soll. Die Vereinbarung darüber sollte im Übergabeprotokoll zu finden sein. Untervermieter sollten zunächst Ihren Vermieter fragen, ob es für ihn in Ordnung ist, wenn ein Zimmer oder für eine befristete Zeit die komplette Wohnung untervermietet wird. Einwände sind hier eigentlich die Seltenheit. Ausnahme: Berichtigte Zweifel an der der Wahrung des Hausfriedens.
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