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Urteil: Eigenbedarf ist auch nach 40 Jahren noch zulässig

04.1.2012, geschrieben von in der Kategorie: Recht

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Wer seit Jahrzehnten in seiner gemieteten Wohnung lebt, dem kann wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Das hat nun das Landgericht Frankfurt entschieden.

Im konkreten Fall hatte der Vermieter einem 84-jährigen Mann gekündigt, der seit 40 Jahren in seiner Wohnung lebt. Der Besitzer hatte laut ntv die 68 Quadratmeter große Wohnung bereits 1996 gekauft, lebte aber bis zur Kündigung mit seiner vierköpfigen Familie in einer 54 Quadratmeter großen Wohnung. Nun wollte der Vermieter das Apartment selbst nutzen und kündigte dem Rentner wegen Eigenbedarfs. Der weigerte sich allerdings auszuziehen. Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Lange Mietzeiten oder ein hohes Alter des Mieters können nicht als Gründe für einen Härtefall angesehen werden.