Urteil: Grundstückseigentümer muss Zaun sichern
30.11.2011, geschrieben von Sarah Tebbe in der Kategorie: Recht
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Wer einen Zaun um sein Grundstück zieht, muss ihn so konstruieren, dass sich niemand zu Schaden kommt. Verletzt allerdings ein spielendes Kind am Zaun, haftet der Grundstücksbesitzer nicht.
Das entschied nun das Landgericht Coburg (Az.: 21 O 609/10). Im konkreten Fall hatte sich ein sechsjähriges Mädchen an eine Eisenstange des Nachbarzauns gehängt, die sich daraufhin löste. Das Mädchen verletzte sich schwer und musste zehn Tage im Krankenhaus verbringen. Daraufhin verklagten die Eltern den Nachbarn, weil der ihrer Ansicht nach die Stange nicht ausreichend befestigt hatte. 7.500 Euro Schmerzensgeld forderten die Erziehungsberechtigten vom Beklagten.
Die Richter wiesen die Klage ab. Der Eigentümer muss zwar dafür sorgen, dass sich auf seinem Grundstück niemand verletzt, das gilt allerdings nur gegenüber Grundstücksbefugten. „Der Eigentümer müsse außerdem nicht damit rechnen, dass sich sechsjährige Kinder alleine und ohne Aufsicht dort aufhalten würden“, zitiert die Berliner Morgenpost aus dem Urteil.
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