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Urteil: Vermieter müssen Sanierungsarbeiten rechtfertigen

14.3.2011, geschrieben von in der Kategorie: Recht

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Urteil Sanierung

© Fotolia.com/Haramis Kalfar

Vielen Mietern wird dieses Jahr noch eine Ankündigung für Sanierungsarbeiten ins Haus flattern. Doch nach einer jüngsten Entscheidung des Amtsgerichts München müssen Eigentümer gegenüber den Mietern rechtfertigen, wie viel Energie durch die Maßnahmen eingespart wird. Können sie das nicht, müssen Bewohner die Sanierungsarbeiten nicht dulden.

In einem Rechtsstreit, der das Amtsgericht München beschäftigte (Aktenzeichen: 424 C 19779/09), hatte eine Vermieterin gegen eine Bewohnerin geklagt, die Einspruch gegen Sanierungsarbeiten eingelegt hatte: Die alten Fenster ihrer Wohnung sollten durch neue, besser isolierte Modelle ersetzt werden. Die Eigentümerin kündigte die Baumaßnahmen an, die Mieterin lehnte ab. Daraufhin klagte die Vermieterin.

Laut n-tv gab das Gericht jedoch der Bewohnerin recht. Grund: Die Vermieterin habe keinen Anspruch darauf, dass die Mieterin die Sanierungsarbeiten akzeptiere, denn eine Energieeinsparung sei lediglich behauptet und nicht ausreichend belegt worden. Um den Sinn der Baumaßnahmen auch für die Bewohnerin nachvollziehbar zu machen, hätten ihr die alten und neuen Dämmwerte dargelegt werden müssen.