Urteil: Seniorengerecht ist nicht gleich behindertengerecht
14.9.2011, geschrieben von Sarah Tebbe in der Kategorie: Recht
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Eine Wohnung, die als seniorengerecht beschrieben wird, muss nicht unbedingt mit einem Rollator oder einem Rollstuhl begehbar sein. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht in Koblenz.
Geklagt hatte ein Bauunternehmer, berichtet ntv. Der Bauherr verweigerte dem Unternehmen einen Restlohn von 17.000 Euro mit dem Argument, dass die seniorengerechte Wohnung, die er in Auftrag gegeben habe, nicht völlig barrierefrei sei. Das von ihm einbehaltene Geld sah der Bauherr als Schadensersatz an.
Dem widersprachen die Richter in Koblenz. Eine seniorengerechte Wohnung sei nicht gleichbedeutend mit behindertengerecht (Aktenzeichen: 10 U 1504/09). Daher müsse die Wohnung nicht zwangsläufig mit dem Rollator oder Rollstuhl befahrbar sein oder über Haltegriffe im Bad und auf der Toilette verfügen, denn nicht jeder Mensch im fortgeschrittenen Alter sei körperlich behindert.
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