Verfassungsurteil: In Hamburger Restaurants darf wieder geraucht werden
21.2.2012, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Blog,Gewerbeimmobilien
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Schmausen oder Rauchen – das gilt bisher für Hamburger Gaststätten. Wer in Gesellschaft quarzen will, muss in der Hansestadt in die Kneipe gehen, wer hungrig wird, muss in ein rauchfreies Restaurant umziehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun jedoch beschlossen: Auch in Restaurants muss die Einrichtung abgetrennter Raucherräume erlaubt werden.
Eine Hamburger Gastronomin hatte geklagt: Sie wollte laut Spiegel Online in einem Clubraum neben dem Gastraum eine Raucherzone einrichten – die Verwaltung wollte das nicht genehmigen. Aufgrund des Passivrauchergesetztes geht Rauchen und Essen in Hamburg bisher nicht zusammen, auch dann nicht, wenn es sich in getrennten Räumen abspielt. Die mit dem Streit befassten Verwaltungsrichter reichten die Frage an das Verfassungsgericht weiter. Die Entscheidung in Karlsruhe: Die Hamburger Regelung ist nicht vereinbar mit der grundgesetzlich garantierten Berufsausübungsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz – für Kneipen und Restaurants dürfen keine unterschiedlichen Regelungen gelten.
Die Hansestadt muss sich nun für einen anderen Weg entscheiden, in der Zwischenzeit darf auch in Restaurants im Nebenzimmer geräuchert werden.
Andere Bundesländer sind von dem Urteil wohl nicht betroffen, da diese sich entweder für ein totales Rauchverbot entschieden haben oder abgeschlossene Raucherräume in allen Lokalen zulassen.
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