Wer zahlt für die Schäden an Immobilien nach kontrollierter Bombenexplosion in München?
30.8.2012, geschrieben von Immonet in der Kategorie: Blog
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Nach der kontrollierten Explosion einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg im Münchner Stadtteil Schwabing gehen die Schäden an den Gebäuden rund um den Fundort in die Millionenhöhe. Viele Immobilienbesitzer stellen sich die bange Frage, wer eigentlich für die Schäden an ihren Geschäftsimmobilien, Häusern und Wohnungen aufkommt. Die Frage ist knifflig.
Für die kontrollierte Sprengung eines Blindgängers aus dem Zweiten Weltkrieg mussten tausende Anwohner ihre Häuser und Wohnungen verlassen. Am späten Dienstagabend schließlich wurde die Bombe gezündet. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, kam es dabei zu erheblichen Schäden an den umliegenden Gebäuden. Nach bisherigen Erkenntnissen waren zunächst 17 Häuser in und rund um die Feilitzschstraße unbewohnbar. Aber auch Anwohner, die am Tag darauf wieder in ihre Häuser zurückkehren konnten, sind laut focus.de nun beunruhigt. Sie fragen sich, wer für zerstörte Fenster, Brandschäden oder beschädigte Einrichtungen aufkommt.
Wie eine Sprecherin der Allianz Deutschland gegenüber Focus Online erklärte, decken die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung gewisse Schäden ab. Voraussetzung: Die Versicherten haben sich auch gegen Brand, Blitzschlag und Explosion versichert. Die Allianz hatte bereits in den 80er-Jahren zugesagt, auch für Schäden durch Waffen aus dem Zweiten Weltkrieg aufzukommen. Das ist aber nicht bei allen Versicherungen selbstverständlich. Denn in der Regel streichen Versicherungsunternehmen Schäden durch Kriege grundsätzlich aus ihrem Leistungskatalog. Und solche Blindgänger sind nichts anderes als die Spätfolgen eines Krieges.
Noch schwieriger wird es, wenn Geschädigte keine Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen haben. Laut focus.de prüft die Stadt München derzeit, was in solchen Fällen passieren soll. Pauschale Aussagen sind dazu nicht möglich. Laut sueddeutsche.de schließt die Stadt München jegliche Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt aus, weil es keine Alternative zur Sprengung der Bombe gegeben habe.
Knifflig ist auch die Frage, ob im Haftungsfall der Neuwert oder nur der Zeitwert des beschädigten Gegenstandes ersetzt werden. Das heißt: Wer sein Dach vor 15 Jahren installiert hat, bekommt nur den gegenwärtigen Restwert, nicht aber den Neuwert ersetzt.
Während Immobilienbesitzer noch um den Schadensersatz bangen, gehen Experten davon aus, dass weitere Bombenfunde in dem Areal nicht auszuschließen sind.
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