Winterzeit: Comeback der Schimmelpilze
01.3.2010, geschrieben von Carsten Germann in der Kategorie: Recht
Folgende Tags wurden vergeben: Mietrecht, Rechtslage, Schimmelbefall
Vor allem in der kalten Jahreszeit vermehren sich Schimmelpilze schnell und rasant. Denn mit der Kälte zieht auch die Feuchtigkeit in die Wände. Die meisten Mieter wissen nicht, wie man in solchen Fällen vorgehen muss und welche rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden müssen.
Allgemein gilt: Wer die Schuld am Schimmelbefall trägt, hat auch die Verpflichtung, den Schaden zu beheben. Die Schuldfrage lässt sich in den meisten Fällen jedoch nur schwer klären. Keinesfalls sollten Mieter vorschnelle oder überstürzte Entscheidungen treffen. Dazu gehören die Forderung nach Mietminderung oder gar eine Kündigung des Mietverhältnisses. Die Stiftung Warentest gibt in ihrem aktuellen test-Magazin Tipps, wie man gegen Schimmel vorgeht und zeigt auf, wer wann die Verantwortung für den Pilz trägt. Bereits beim kleinsten Anzeichen von Schimmelpilzen hat der Mieter die Pflicht, seinen Vermieter zu informieren, damit dieser umgehend reagieren kann. Dann muss geklärt werden, wodurch der Schimmel verursacht wurde. Liegt der Pilzbefall nachweislich an einem falschen Lüftungs- und Heizverhalten der Mieter, kann der Vermieter nicht verantwortlich gemacht werden. Mieter sind beispielsweise dazu verpflichtet, die Temperatur in der Wohnung dauerhaft über 16 Grad Celsius zu halten, um Schimmel vorzubeugen. In den meisten Fällen liegt die Schuld jedoch nicht bei der Mietpartei. Baumängel sind die häufigsten Gründe für großflächigen Schimmelbefall. Fehlende oder mangelhafte Fassadendämmung lassen Wände auskühlen, Feuchtigkeit sammelt sich an. Dem kann der Mieter zwar mit übermäßigem Heizen entgegenwirken, dazu ist er jedoch nicht verpflichtet. Die meisten Baumängel sind oftmals so gravierend, dass auch regelmäßiges Lüften und Heizen nicht hilft. Grundsätzlich muss der Vermieter beweisen, dass der Pilzbefall nicht durch Baumängel am Wohnhaus verursacht wird. Dazu sollte in jedem Fall ein Gutachter zu Rate gezogen werden. Die Behebung des Schadens muss dann der Vermieter finanzieren.
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