Wohnraumschutzgesetz: Grundeigentümer gegen Hamburger Senat
03.1.2013, geschrieben von Charlotte Salow in der Kategorie: Blog,Immobilien-Märkte
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Der Hamburger Senat plant, das Wohnraumschutzgesetz zu verschärfen: Danach dürfen Eigentümer eine Wohnung nur noch drei Monate unvermietet lassen. Hamburger Grundeigentümer halten das Gesetz für nicht praktikabel.
Bisher ist ein Leerstand von sechs Monaten zulässig. Mit der Verschärfung reagiert der Senat auf die angespannte Wohnraumsituation in Hamburg. Die Gesetzesvorlage soll laut Hamburger Abendblatt am 17. Januar im Stadtentwicklungsausschuss verhandelt und im Februar beschlossen werden. Geht es nach dem Grundeigentümerverband, kommt es soweit jedoch gar nicht. Laut Verbands-Chef Heinrich Stüven sei die verkürzte Frist nicht praktikabel, da Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten wegen der guten Auftragslage des Handwerks häufig länger währten. „Vier bis fünf Monate dauert das in der Regel. Das Austauschen von Fenstern oder die Reparatur eines Daches kann man im Winter eigentlich nicht machen“, sagte er dem Hamburger Abendblatt. Zudem sei schon die halbjährige Frist behördlich meist nicht kontrolliert worden, die Verschärfung sei deshalb „reiner Aktionismus“.
Eine richtige Initiative sieht hingegen der Mieterverein zu Hamburg in dem Schritt. „Wir versprechen uns eine generalpräventive Wirkung“, sagt Vizechef Siegmund Chychla dem Abendblatt. Um den Wohnungsmarkt merklich zu entspannen, müssten jedoch mehr Wohnungen gebaut und Genehmigungsverfahren verkürzt werden.
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