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Zweitwohnsitzsteuer: Gemeinden kassieren immer häufiger die „dritte Miete“

26.7.2011, geschrieben von in der Kategorie: Finanzen,Recht

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© Wikimedia Commons/Dinkum

Eigentlich war sie für Ferienwohnungen gedacht, angesichts klammer Haushaltskassen kommen aber immer mehr Städte und Gemeinden auf die Idee, ihre Teilzeitbürger abzukassieren.

Neustes Beispiel ist Münster, in der 280.000 Einwohner großen Studentenstadt haben zurzeit 30.000 Menschen einen Zweitwohnsitz. Seit dem 1. Mai verlangt die Stadt zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete. Die Bewohner sollten „ihren melderechtlichen Status mit der Lebenswirklichkeit in Übereinstimmung bringen“, sagte der Sprecher der Stadtverwaltung gegenüber der „Welt“.

Münster hat ein berechtigtes Interesse an mehr Erstwohnsitzen. Pro Einwohner rechnet die Stadt mit 1.000 Euro Mehreinnahmen, die sich vor allem aus Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalens sowie dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer zusammensetzen. Würden die 30.000 Menschen ihren Hauptwohnsitz nach Münster verlegen, hätte die Stadt zusätzliche Einnahmen von 30 Millionen Euro.

Mit zehn Prozent Zweitwohnsitzsteuer liegt Münster im oberen Mittelfeld. Der schleswig-holsteinische Badeort Warwerort verlangt 4,4 Prozent, Berlin und Tübingen liegen bei fünf Prozent. Spitzenreiter und Erfinder der Zweitwohnsitzsteuer ist Überlingen am Bodensee. Die Gemeinde bittet bereits seit 1972 ihre Teilzeitbewohner zur Kasse. Mittlerweile verlangen die Baden-Württemberger 29,79 Prozent.

Wenn Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer erheben, können sie allerdings nicht automatisch davon ausgehen, dass diese auch rechtens ist. So erging es Cuxhaven. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärte das Vorhaben für unwirksam. Probleme sahen die Richter vor allem in der Staffelung, die die Gemeinde vornehmen wollte.

Wer sein Ferienhaus vermietet, kann sich einen Teil der Steuer zurückholen. Die Abgaben können bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.